Es ist Mittwoch, der 9. September 2026 – und aus den Parteizentralen der Union erreicht uns die neuste Folge von „Pfeifen im dunklen Walde“! Wie n-tv und DER SPIEGEL berichten, lehnen Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Bayerns Landesvater Markus Söder die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ab. Die Ausrede für die Verweigerungshaltung: Ein solches Verfahren dauere zu lange und berge das Risiko, dass Karlsruhe den Antrag ablehnt!
Man muss sich diese juristische Akrobatik der Christdemokraten einmal in aller Seelenruhe durch den Kopf gehen lassen! Rhein verweist tatsächlich auf das gescheiterte NPD-Verbot – bei dem das Bundesverfassungsgericht zwar den Verfassungsbruch feststellte, der Partei aber das „Potenzial“ zur Umsetzung absprach. Wer aber im September 2026 bei einer Partei, die im Osten stärkste Kraft wird und bundesweit Rekordwerte einfährt, von „fehlendem Potenzial“ faselt, leidet an fortgeschrittenem Realitätsverlust!
Das Märchen vom „Kleinregieren“
Stattdessen tönen Söder und Rhein stoisch weiter von ihrer Lieblingsvokabel: Man müsse die AfD durch „gute Politik“ und Brückenbauen „kleinregieren“. Die Bilanz dieser Strategie gab es am letzten Wochenende in Sachsen-Anhalt zu besichtigen: Die AfD knackt Rekorde, die CDU halbiert sich selbst, und die Regierungspolitik sorgt für Frust auf breiter Front. Wer da immer noch glaubt, mit ein paar launigen Sprüchen und Sparpaketen auf dem Rücken der Bürger die Rechtsaußen-Bande schrumpfen zu lassen, betreibt Selbstbetrug in Reinkultur!
Man schützt sich lieber hinter der Angst vor dem „Märtyrerstatus“, als dem Verfassungsfeind mit den Werkzeugen des Rechtsstaats entgegenzutreten. Das ist nicht pragmatisch, das ist das stumme Einknicken vor dem blauen Sumpf!
Der Machtfaktor zieht das unbarmherzige Fazit: Wer aus lauter Angst vor einer Niederlage in Karlsruhe lieber gar nichts tut, legt die Axt an die eigene Demokratie. In diesem Sinne: Kühlen Kopf bewahren! Mahlzeit!
Weiterführende Links:
- Auch Söder gegen Wüsts Idee - Hessens Ministerpräsident Rhein lehnt AfD-Verbotsprüfung ab (Artikel auf n-tv.de vom 9.9.2026)